MG-Bau
                           Qualität aus einer Hand


Bauleitung


Die Aufgaben für die Bauleitung einer Baustelle umfassen:


  • den Bauablauf organisieren, dafür werden Zeitpläne aufgestellt und Abläufe überlegt, ableitend aus dem Leistungsverzeichnis der Baumaßnahme und der dazu vorliegenden Arbeitskalkulation
  • Arbeitsablauf der Baukolonnen organisieren und mit dem Aufsichtspersonal durchsprechen und darüber Kontrolle ausüben
  • Nachträge erkennen, vorbereiten und einreichen
  • Aufmaße aufstellen und Rechnungslegungen vornehmen
  • Beratungen mit Auftraggebern, Architekten, Ämter etc. führen
  • Beauftragung und Aufsicht von Nachunternehmern
  • Baustellenberichtswesen
  • allgemeine Leitungs- und Kontrollaufgaben
  • Erreichen der vorgegebenen wirtschaftlichen Ergebnisse
  • Führung des Baustellenpersonals

Für eine sorgenfreie Baustelle, übernehmen wir für Sie die Bauleitung in enger Abstimmung mit Ihnen. Setzen Sie sich für Ihr Projekt mit uns in Verbindung.


Bauüberwachung


Was wir Ihnen als Bauüberwacher bieten:


  • Überprüfen der Arbeiten ausführender Bauunternehmen
  • Suche nach Mängeln
  • Erteilen von Anweisungen
  • das Führen der Korrespondenz und eines Bautagebuchs
  • das Erstellen, Fortschreiben und Überwachen von Terminplänen
  • die Prüfung der Rechnungen für die Bauleistungen
  • das Mitwirken bei der Bauabnahme
  • erster Ansprechpartner, wenn es zu Behinderungssituationen oder andere Schwierigkeiten auf der Baustelle


Was Sie von uns erwarten können:


  • das Verhindern und ggfs. Feststellen von Mängeln
  • das Überwachen der ausgeführten Leistung auf ihre vertragsgerechte Herstellung


Was ist der Unterschied zwischen einem Bauleiter und Bauüberwacher?


Der Bauleiter des Bauunternehmens, verantwortet die interne Organisation des Bauunternehmens auf der Baustelle

Zu den Aufgaben des Bauüberwachers gehören in erster Linie das Überwachen der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben und des sicheren Betriebs der Baustelle.


Im Rahmen dieser Tätigkeit hat der Bauleiter auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der bauausführenden Unternehmer und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten.







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